Logo: Baselstab / Basel-Stadt Präsidialdepartement Frauenrat Basel-Stadt
/ Home / / Aktuell / / Agenda / / Fachfrauen / / Organisation / / Archiv / / Adressen & Links /
Suche / Kontakt
Gesetzlicher Auftrag
Überblick
Gesetzlicher Auftrag
Entstehungsgeschichte
Startbild unten
Die Aufgaben des Frauenrats sind in der Verordnung betreffend das Gleichstellungsbüro und den Frauenrat Basel-Stadt (pdf, Auszug aus der Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt) festgelegt.
Der gesetzliche Auftrag des Kantons stützt sich auf die Bundesverfassung Artikel 8 Rechtsgleichheit, in dem die Gleichstellung von Frauen und Männern festgeschrieben wird, sowie auf das Gleichstellungsgesetz (GIG) (Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann).
Der Frauenrat Basel-Stadt ist administrativ der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern angegliedert und gehört damit in den Bereich des Präsidialdepartements Basel-Stadt.