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Erst 1971 haben die Schweizer Männer den Frauen das Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene zugestanden. In Basel-Stadt, wie auch in andern Kantonen und Gemeinden, war dieser Gnadenakt allerdings schon ein paar wenige Jahre früher erfolgt. Es zeigte sich aber bald, dass mit diesen beiden neuen Rechten noch längst nicht alle Diskriminierungen beseitigt waren. Im Gegenteil: Sie machten erst deutlich, wo überall im Alltag und Alltagsrecht Benachteiligungen bestanden.
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„Die Stellung der Frau ..“ und die Folgen
Der Druck, der durch dieses verspätet gewährte Recht entstanden war, machte es möglich, dass Forschungsgelder eingesetzt wurden, um die Stellung der Frau in der Schweiz, auch speziell in Basel, wissenschaftlich zu erkunden. Das war in den 70er Jahren.
Diese Studien („Die Stellung der Frau in Familie und Gesellschaft“, „Die Stellung der Frau in der Schweiz“, „L. Gujer, E. Hunziker, R.Hungerbühler: Basler Frauenuntersuchung, Basel 1982“), von jungen WissenschafterInnen verfasst, endeten mit Forderungskatalogen, was alles getan werden müsse, damit die Frauen gleichberechtigt am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und familiären Leben teilhaben können.
Dazu wurde von Frauenorganisationen eine Volksinitiative gestartet. Diese verlangte in der Verfassung einen neuen Artikel, welcher die Gleichstellung der Geschlechter festhalten sollte. Am 14. Juni 1981 wurde abgestimmt – und gewonnen. Seither steht in der Verfassung § 8.3 "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.“ Aber wie schon beim Stimmrecht: mit ein paar Sätzen im Grundgesetz ist die tatsächliche Gleichstellung noch lange nicht erreicht. Aber die Grundlage für weitere Schritte war damit gegeben.
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Parlamentarierinnen (die es inzwischen geschafft hatten, einen Sitz zu ergattern) nahmen weitere Forderungen auf und verlangten mit Postulaten und Motionen deren Verwirklichung. Eine dieser Forderungen war die Schaffung eines Gleichstellungsbüros, sowohl in den Kantonen, wie auch gesamtschweizerisch. Wie so ein neues Amt in der staatlichen Verwaltung aussehen soll, welche Aufgaben, welche Kompetenzen es haben soll, welches sein Wirkungskreis sein soll, wie die StelleninhaberInnen qualifiziert sein müssen, wie viele Personen dieses Amt umfassen soll, wieviel Geld für diese Aufgaben benötigt wird - dies alles und noch viel mehr war bei dieser Forderung noch völlig ungeklärt.
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Arbeitsgruppe „kantonale Frauenstelle“
Die Regierung von Basel-Stadt wäre überfordert gewesen, diese Fragen zu beantworten, da es ja kein Fachpersonal für Gleichstellungsfragen gab. Sie machte das beste daraus, indem sie sämtliche Frauenorganisationen und -Vereine zu einer grossen Versammlung einlud, um die Wünsche an ein solches Büro entgegenzunehmen. Die Überraschung war gross, als viel, viel mehr Frauen erschienen, als man erwartet hatte. Und so war es unmöglich, an einem Nachmittag fixfertige Rezepte zu formulieren, denn die Frauen widerspiegelten wirklich ein ganz breites Spektrum in Bezug auf Alter, Bildung, beruflicher Tätigkeit, sozialem Engagement, Familiensituation, politischer Ausrichtung, Nationalität, usw.
Die Frauen nahmen die Leitung dieser Veranstaltung in die eigenen Hände, der Herr Regierungsrat wurde zum staunenden Zuschauer. Basisdemokratisch wurde beschlossen: "Wir bilden eine Arbeitsgruppe „kantonale Frauenstelle“, jede interessierte Frauenorganisation kann mitmachen und 2 Delegierte entsenden, wir bilden Untergruppen, die sich verschiedenen Themen annehmen, es gibt keine Hierarchie, also kein Präsidium, die Sitzungsleitung übernimmt jedesmal eine andere, was zugleich allen die Möglichkeit bietet, sich selbst in solchen für viele Frauen noch ungewohnten Tätigkeiten zu üben".
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Nach etwa 2 Jahren waren nicht etwa die Wünsche formuliert an die Regierung, sondern es gab ein komplettes Konzept, wie eine solche Frauenstelle aussehen sollte. Das Konzept enthielt auch die Umschreibung einer Begleitkommission von (mindestens) 18 Frauen, welche die Regierung in Frauenfragen beraten und die Frauenstelle unterstützen soll. In einem feierlichen Akt wurde dieses Dokument der Regierung überreicht. Diese versprach, es dem Parlament vorzulegen, was dann auch geschah und dort gut aufgenommen wurde.
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Regierungsrätliche Kommission
Die Regierung war bereit, die Kommission zu wählen, für die Frauenstelle jedoch hatte er (vorläufig) kein Geld. Auch die Kommission sah nicht so aus, wie es sich die Frauen vorgestellt hatten. Sie wurde nach dem üblichen Schema zusammengesetzt: 8 Vertreterinnen der politischen Parteien, je eine Vertreterin der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, 4 Vertreterinnen von Frauenorganisationen und 4 Frauen, die direkt von der Regierung ernannt wurden. Trotz Protest von vielen Frauen (sie wollten Frauen, die etwas von der Sache verstehen, und nicht bloss Sprachrohre, die nachbeteten, was ihnen die männlichen Politiker vorgaben) blieb die Regierung bei dieser Wahl.
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Damit war die Arbeit dieser Regierungsrätlichen Kommission von Anfang an behindert, ständig gab es Machtkämpfe zwischen links und rechts, und weil die Linke eher stärker war, versuchte die Rechte durch Minderheitsberichte die Entscheide und Empfehlungen der Mehrheit wieder zu untergraben. Dennoch kamen ein paar gute Arbeiten zustande, in denen der Regierung Empfehlungen zu neuen Gesetzen oder zu ändernden Gesetzen, welche Frauen besonders betrafen, gegeben werden konnten. Das Wichtigste war jedoch, die Regierung zu überzeugen, dass Basel nun endlich auch eine kantonale Frauenstelle einrichten müsse. Einige andere Kantone hatten sie inzwischen bereits, und auch beim Bund gab es seit etwa 5 Jahren ein „Eidgenössisches Gleichstellungsbüro“ und schon viel länger eine „Eidgenössische Kommission für Frauenfragen“.
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14. Juni 1991: Frauenstreik
10 Jahre nach der Abstimmung über den Verfassungsartikel hatten die Frauen genug vom Warten auf die Umsetzung, die Lohnunterschiede waren noch immer bei ca. 30%, die Ausbildung hatte sich kaum verändert, das Familien- und Eherecht war zwar revidiert, doch bei Scheidungen blieben die Frauen benachteiligt, ...
So wurde am 14. Juni 1991 ein landesweiter Frauenstreik durchgeführt. Das waren phantasievolle, kreative, lustige Aktionen, welche in ganz Westeuropa Beachtung fanden und den Frauen neuen Mut machten.
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Verordnung betreffend das Gleichstellungsbüro und den Frauenrat
Vielleicht trug diese Stimmung auch dazu bei, dass die Basler Regierung nun bereit war, die kantonale Frauenstelle zu kreieren. In der Verordnung betreffend das Gleichstellungsbüro und den Frauenrat Basel-Stadt sind die Aufgaben und Kompetenzen dieser Stelle festgehalten.
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Es war den Frauen der Kommission klar, dass es nicht einfach eine Direktorin und daneben Sekretärinnen geben sollte, sondern dass sich mehrere gleichberechtigte Frauen in die Arbeit teilen sollten. Die Regierungsrätliche Kommission machte die Ausschreibung; mehr als 40 Frauen bewarben sich, 3 Frauen wurden der Regierung zur Wahl vorgeschlagen. Diesmal folgte die Regierung dem Vorschlag der Kommission und wählte genau die drei Kandidatinnen. Das war 1992.
Die Frauen bekamen winzig kleine Büros (Männern würde man einen solchen Arbeitsplatz niemals zumuten!) - alle 3 Akademikerinnen, die aber auch ihre gesamte Sekretariatsarbeit selber erledigen mussten. Bald verliess eine der drei das Büro wieder, weil sie dem grossen Druck nicht gewachsen war. So lange hatten die engagierten Frauen auf dieses Büro gewartet, dass eben die Hoffnungen und Erwartungen riesig waren. Anstatt einen Ersatz zu suchen, stockten die beiden Verbleibenden ihren Stellenanteil auf, von 50% auf 70% und stellten noch eine Sekretärin zu 80% an.
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Die Schwerpunkte ihrer Arbeit waren in den ersten Jahren:
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Die Benachteiligung der Mädchen in der Schule
(sie kommen in den Lehrmitteln kaum vor, sie werden nicht beachtet im Unterricht, sie werden weniger gefördert, um später zu studieren an einer Universität, sie erhalten weniger Unterricht in Physik, Chemie, dafür müssen sie während 9 Schuljahren Handarbeiten machen, ...)
Das Vereinbaren einer Arbeitsstelle beim Staat mit Familienpflichten
(es gibt viel zu wenig Krippen für kleine Kinder, zu wenig Teilzeitstellen für Mütter und schon gar nicht für Väter, es gibt kaum Möglichkeiten einer Karriere beim Staat, wenn man nicht 100% berufstätig ist, an der Universität sind machen die Frauen nur 3% aller Professuren aus...)
Die Gewalt gegen Frauen
(Vergewaltigung in der Ehe galt nicht als Offizialdelikt, wurde also nicht bestraft, wenn nicht die Frau Klage führte. Und davon riet man jeder Frau bei der Polizei ab, sexuelle Gewalt gegen Kinder verjährte nach 5 Jahren, also bevor ein Kind erwachsen war und selbst hätte Klage erheben können, bei Vergewaltigungen musste eine Frau beweisen, dass und wie sie sich gewehrt hatte, sonst kam es gar nicht zur Anzeige, und in den meisten Fällen, wenn doch einmal ein Prozess stattfand, endete er mit einem Freispruch ...)
Fachkompetenz statt parteipolitische Zugehörigkeit
Die Regierungsrätliche Kommission unterstützte das Büro nur schwach, da sie ständig mit sich selbst, mit ihren Machtkämpfen beschäftigt war, und ausserdem die beratende Tätigkeit für die Regierung nun mehrheitlich vom Büro übernommen wurde. So kamen die Frauen überein, dass sie die Kommission auflösen und der Regierung an ihrer Stelle einen Fachrat vorschlagen würden. Fachkompetenz in Gleichstellungsfragen statt parteipolitische Zugehörigkeit sollte darüber entscheiden, ob jemand in den Frauenrat gewählt würde.
Die Regierung akzeptierte; es erschien ein Inserat, es meldeten sich 108 Frauen. Das war wieder kaum zu fassen: Immer hatte man sich beklagt, es würden sich keine Frauen zur Verfügung stellen, darum gebe es so wenige Frauen in wichtigen Ämtern... und jetzt auf ein einziges Inserat so viele! Für uns Frauen war das logisch: die Hürde ist entweder die Parteipolitik, wo Männer das Sagen haben, oder dann die Seilschaften, wenn einer zurücktritt, macht er den Sessel für den ihm lieben Nachfolger bereit und sorgt dafür, dass der ihn auch erhält. Die Regierungsrätliche Kommission wählte aus, die Regierung übernahm die Vorschläge.
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1995: Frauenrat, Gleichstellungsbüro, kantonales Gleichstellungsgesetz
Die Regierungsrätliche Kommission war damit gestorben, der Frauenrat geboren - im September 1995. Bereits zwei Jahre später kam es aber wieder zu einer harten Auseinandersetzung mit der Regierung. Diese berief anstelle einer zurückgetretenen Co-Leiterin des Gleichstellungsbüros eine Frau, welche keinerlei Fachkompetenz nachweisen konnte.
Der Frauenrat protestierte heftig und erfolgreich. Die Gewählte verzichtete. Allerdings hatte es die Präsidentin des Frauenrats so viele Nerven gekostet, dass sie nach dem Erfolg ihr Amt niederlegte.
1995 war noch ein weiterer Teil aus dem Artikel in der Verfassung verwirklicht worden: ein Gleichstellungsgesetz wurde vom Bundesparlament erlassen und von den StimmbürgerInnen genehmigt. Es sollte vor allem Diskriminierungen am Arbeitsplatz verhindern und Lohnklagen vereinfachen. Und weil unser politisches System so kompliziert ist, dass für fast jedes Bundesgesetz anschliessend auch
die kantonalen Gesetze angepasst werden müssen, ergab sich hier für Basel eine unverhoffte Chance: Mit dem kantonalen Gleichstellungsgesetz wurden auch das kantonale Gleichstellungsbüro und der Frauenrat im Gesetzestext erwähnt. Das bedeutet, dass die Regierung nun nicht mehr in eigener Kompetenz alles aufheben kann, sondern dass es dazu einen Parlamentsbeschluss braucht. In den letzten Jahren der Rückschläge waren in mehreren Kantonen Frauenbüros reduziert oder gar geschlossen worden!
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Chancen und Protest im Gleichstellungsbüro - erfolgreiche 2. Legislatur
Im Oktober 2000 waren Regierungsratswahlen. Das war wieder eine Chance. Die RegierungsrätInnen wollten wieder gewählt werden und suchten deshalb die Gunst der WählerInnen; das ist wohl überall auf der Welt so. Durch die Aufstockung der Stellenprozente auf dem Gleichstellungsbüro war der Raum so eng geworden, dass alles Zumutbare überschritten war. Im Juli 2001 konnten endlich neue Räume bezogen werden: an der Clarastrasse 13, im 5. Stock. Hell, grösser, mit Sitzungsraum für den Frauenrat und Archivkapazität, eine wahre Freude.
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Aber kurz darauf folgte die Drohung, dass bei einer Reorganisation des Justizdepartements, erzwungen durch die Sparvorgaben, das Gleichstellungsbüro ins Justizdepartement verlegt werde. Der Frauenrat rief auf zum öffentlichem Protest (Gründung eines Unterstützungskomitees, Demonstrationen auf der Strasse, Aktionen im Rathaushof, ...), doch der Umzug wurde vollzogen, der Raum massiv eingeschränkt und kommunikationsfeindlich. Das Ärgerlichste darin ist, dass die Mietersparnisse im Budget des Justizdepartements in Wahrheit gar keine sind, da die staatliche Liegenschaft dann einfach leer stand, die Kosten aber in einem andern Budgetposten weiter liefen.
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Die erste Legislatur des Frauenrats war im Juni 2001 zu Ende gegangen. 7 Sitze waren neu zu besetzen. Wieder eine Ausschreibung, wieder gingen 51 Bewerbungen ein. Die Regierung akzeptierte die Wahlvorschläge des Frauenrats, der alsbald mit grossem Elan startete. Aus diesen Erfolgen lässt sich vermuten, dass auch in andern regierungsrätlichen Kommissionen Frauen einen grösseren Anteil ausmachen würden, wenn für eine neue Legislatur die frei werdenden Sitze öffentlich ausgeschrieben würden, anstatt dass in den Seilschaften der Parteien ein Zurücktretender dafür sorgt, dass der von ihm Auserkorene sein Nachfolger wird.
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Frauenrat 2005: Mit neuer Struktur in die dritte Legislatur
Es zeigte sich je länger je mehr, dass die Struktur der Fachgruppen im Frauenrat hinderlich sein konnte für fachgruppenübergreifende Projekte. Besonders deutlich wurde dies beim Projekt "Der kleine Unterschied in den Staatsfinanzen", in welchem untersucht wurde, in welchem Ausmass welches Geschlecht von welchen staatlichen Tätigkeiten betroffen ist und profitiert. Ein breiteres Engagement brauchte auch die "Unterstützung von Frauenkandidaturen bei Wahlen", sowie der periodische Austausch mit Gross- und Bürgerrätinnen. Der besonders schwierigen Situation von Migrantinnen versucht der Frauenrat jedes Jahr mit einem andern Schwerpunkt zu begegnen (Ausbildung, Gesundheit, Diskriminierung, Gewalt). Der weitgehend unerforschte Bereich "Frauen im Alter", dem sich der Frauenrat gegen Ende der Legislatur anzunehmen begann, hat ebenfalls Bedarf nach Fachfrauen aus allen Disziplinen.
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Um das Fachwissen der Frauenrätinnen effizienter nutzen zu können, gab sich der Frauenrat auf den Beginn der Legislatur 2005-2009 eine neue Struktur, wie sie jetzt auf dieser Website präsentiert wird. Das Interesse an der Mitarbeit ist unvermindert gross: wieder 50 Bewerbungen für 9 Sitze, bei einer sehr bescheidenen Sitzungsentschädigung.
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